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Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt

Logo von Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Sie finden uns hier: Halle 1 / Stand 114
Standorte: Salzwedel, Stendal, Haldensleben, Genthin, Magdeburg, Quedlinburg, Dessau-Rosslau, Lutherstadt Wittenberg, Bitterfeld-Wolfen, Merseburg, Naumburg, Eisleben, Halle (Saale), Staßfurt

Profil

Gute Schulen und Universitäten, Umweltschutz, Sicherheit und Sozialleistungen will jeder.

Aber woher kommt das Geld? Die TaXperten - Experten in Sachen Steuern - kümmern sich darum, dass Steuern gerecht erhoben und ordentlich gezahlt werden – damit alle etwas davon haben.

Ministerium und Finanzämter

 

Die Finanzverwaltung des Landes Sachsen-​Anhalt ist durch einen zweistufigen Verwaltungsaufbau gekennzeichnet.
Die Oberste Finanzbehörde des Landes ist das Ministerium der Finanzen.
Das Ministerium hat seinen Sitz in Magdeburg. Es wirkt an der Steuergesetzgebung des Landes und des Bundes mit. Außerdem hat das Ministerium die Dienst-​ und Fachaufsicht über die 14 Finanzämter des Landes inne.
Die Finanzämter sind die Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger. Hier werden die Steuern festgesetzt und erhoben. Landesweit sind rund 3.400 Bedienstete im Innen-​ und Außendienst mit der gerechten Festsetzung und Erhebung von Steuern beauftragt.
Die spätere Tätigkeit im Finanzamt unterscheidet sich je nach der von Dir eingeschlagenen Laufbahn.

Karriere

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung oder des Studiums besteht die Möglichkeit in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen zu werden.

Nach Ablauf der Probezeit von regulär drei Jahren erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.

Das bedeutet einen unkündbaren und krisenfesten Arbeitsplatz, sowie eine gute Altersversorgung.

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird bei uns groß geschrieben. Durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung und verschiedene Teilzeit-​ und Beurlaubungs-​Modelle bleibt Dein Privatleben nicht auf der Strecke.

 

Durch ein breites Angebot von fachlichen Weiterbildungen kannst Du während Deiner Arbeitszeit Dein Fachwissen ausbauen oder vertiefen. Somit kannst Du Dich persönlich, wie beruflich weiterentwickeln und hast im Rahmen der von Dir eingeschlagenen Laufbahn gute Aussichten auf einen beruflichen Aufstieg.

Anforderungen

Ausbildung zum/zur Finanzwirt/in

  • Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • guter Notendurchschnitt; in den Schwerpunktfächern Deutsch und Mathematik jeweils mindestens Note "befriedigend" oder besser
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder Bürger:in der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben
  • keine Vorstrafen
  • gesundheitliche Eignung (§ 10 LBG LSA)
  • die deutsche Sprache muss in dem für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Maß beherrscht werden
  • Altersgrenze bei Ausbildungsbeginn: grundsätzlich 41 Jahre (Ausnahmen gelten für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins nach § 9 Soldatenversorgungsgesetz)

Duales Studium zum/zur Diplom-Finanzwirt/in

  • ein zum Hochschulstudium berechtigender Schulabschluss (Abitur oder Fachhochschulreife) oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • guter Notendurchschnitt; in den Schwerpunktfächern Deutsch und Mathematik jeweils mindestens Note "befriedigend" oder besser
  • deutsche Staatsangehörigkeit oder Bürger/-in der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben
  • keine Vorstrafen
  • gesundheitliche Eignung (§ 10 LBG LSA)
  • die deutsche Sprache muss in dem für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Maß beherrscht werden
  • Altersgrenze bei Ausbildungsbeginn: grundsätzlich 40 Jahre (Ausnahmen gelten für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins nach § 9 Soldatenversorgungsgesetz)

Ihr Kontakt zum Unternehmen

Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Editharing 40
39108 Magdeburg