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Ausbildung als Obersekretäranwärter/-in im Justizvollzugsdienst für die Abschiebungssicherungseinrichtung des Landes Sachsen-Anhalt (m/w/d)

Halle (Saale)
01. August 2027
Ausbildung

Über uns

Wer legt fest, wo ein Windpark oder eine Kläranlage erbaut wird? Wie funktioniert Katastrophenschutz? Wer kümmert sich um Tierwohl, Schulbau, Denkmäler und Naturschutz? Diese Aufgaben und noch viele mehr nimmt das Landesverwaltungsamt als Mittelinstanz des Landes Sachsen-Anhalt wahr. Es ist Bindeglied zwischen Landesregierung und kommunaler Ebene sowie Fach- und Rechtsaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden.

Aufgaben

In den letzten Jahren ist durch den Zugang geflüchteter Personen in Sachsen-Anhalt nicht nur die Zahl der aus humanitären Gründen Schutzbedürftigen, sondern auch die Zahl der ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer gestiegen. Zur Durchsetzung der Ausreisepflicht ist in einer Vielzahl von Fällen der Vollzug von Abschiebungshaft gem. § 62 des Aufenthaltsgesetzes oder von Ausreisegewahrsam gem. § 62b des Aufenthaltsgesetzes erforderlich. Daher errichtet das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt eine eigene Abschiebungssicherungseinrichtung für das Land und bildet das dafür benötigte Vollzugspersonal in Kooperation mit dem Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt aus. Es ist geplant, diese ab 2027 am Standort Volkstedt in Betrieb zu nehmen.

Anforderungen

  • Realschulabschluss oder alternativ einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene, für den Justizvollzug förderliche Berufsausbildung oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
  • Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamtenverhältnis gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Beamtenstatusgesetz (Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder Personen mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben; Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes),
    Hinweis: Falls Sie über keine der zuvor genannten Staatsangehörigkeiten verfügen, aber eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland (unbefristeter Aufenthaltstitel) besitzen, kann durch das zuständige Ministerium im Rahmen eines Pilotprojekts eine Ausnahme von dem Erfordernis einer Staatsangehörigkeit i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz gemacht werden.
  • zum Tag der Einstellung mindestens 18 Jahre alt und nicht älter als 37 Jahre sein

Wir bieten

  • eine fundierte Ausbildung als Justizvollzugsbeamtin bzw. Justizvollzugsbeamter
  • während der zweijährigen Ausbildung als Beamtin/ Beamter auf Widerruf bereits ein sicheres Einkommen (Beispiel: eine ledige Person ohne Kinder erhält monatlich mit Voll-zugszulage und 30 Prozent Anwärtersonderzuschlag in Steuerklasse 1 rund 1.882 Euro netto Anwärterbezüge) sowie weitere Leistungen wie Weihnachtsgeld
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr und Zusatzurlaub nach UrlVO LSA,
  • Übernahme von Reisekosten, Trennungsgeld bzw. Umzugskostenvergütung
  • Anspruch auf Beihilfe für Krankheitskosten
  • nach der Ausbildung und nach erfolgreich absolvierter Probezeit von drei Jahren ein Be-amtenverhältnis auf Lebenszeit und damit einen sicheren Arbeitsplatz mit einer Besoldung nach Besoldungsgruppe A8,
  • einen vielseitigen Beruf mit zusätzlichen Qualifizierungsmöglichkeiten,
  • die Gelegenheit mit einem frischen Team die neu gebaute Abschiebungssicherungseinrichtung gemeinsam in Betrieb zu nehmen

Kontakt

Landesverwaltungsamt
Referat Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Gehaltsangabe für diese Stellenanzeige

1. Jahr: 1.900 €

Bewerbung

Online bewerben unter: https://interamt.de/koop/app/stelle?0&id=1416270

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